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   FG Rheinland-Pfalz, 06.02.1990 - 5 K 1190/89   

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FG Rheinland-Pfalz, 06.02.1990 - 5 K 1190/89 (https://dejure.org/1990,28475)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.02.1990 - 5 K 1190/89 (https://dejure.org/1990,28475)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Februar 1990 - 5 K 1190/89 (https://dejure.org/1990,28475)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1991, 4
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Magdeburg, 24.05.2017 - 2 A 373/15

    Voraussetzungen für den Erlass eines Haftungsbescheides wegen Steuerhinterziehung

    Eine reine Wiederholung des Gesetzestextes, ohne diesen mit Tatsachen zu unterlegen genügt dafür nicht (so auch FG Rheinland-Pfalz, U. v. 06.02.1990 - 5 K 1190/89 -, zitiert nach juris).

    (FG Rheinland-Pfalz, U. v. 06.02.1990, a.a.O.).

  • BFH, 08.11.1994 - VII R 1/93

    Haftung des alleinigen Kommanditisten einer inzwischen im Handelsregister

    Der Senat vermag dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 6. Februar 1990 5 K 1190/89 (EFG 1991, 4) nicht zu folgen, nach dem eine Umstellung der Geschäftsführerhaftung auf eine Steuerhinterzieherhaftung in der Einspruchsentscheidung nicht zulässig sein soll.
  • FG Sachsen-Anhalt, 03.02.2004 - 1 V 1019/03

    Begründung eines auf Steuerhinterziehung gestützten Haftungsbescheids gegen den

    Wenn das Finanzamt dann weiter ausführt, dass nach Feststellung der Steuerfahndungsstelle eine vollendete Steuerhinterziehung vorliege, da der Antragsteller unrichtige Erklärungen abgegeben habe und das Finanzamt diesen Angaben gefolgt sei, so wiederholt es lediglich den Gesetzestext, ohne dies mit Tatsachen zu unterlegen (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. Februar 1990, 5 K 1190/89, EFG 1991, 4).
  • FG Düsseldorf, 01.12.1995 - 4 V 5144/95

    Einfuhr von Zigaretten in das Steuergebiet aus dem freien Verkehr eines

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  • FG Hessen, 02.06.2021 - 4 K 107/18

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids; Steuerrschätzung auf Grundlage der

    Grundsätzlich lässt es der BFH zu, dass das Finanzamt im Rechtsbehelfsverfahren den Haftungsanspruch nicht mehr auf die Geschäftsführerhaftung, sondern auf die Haftung aus Steuerhinterziehung stützt (BFH, Urteil vom 08. November 2011, VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657; a.A. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 06. Februar 1990, 5 K 1190/89, EFG 1991, 4).
  • FG Nürnberg, 13.10.1995 - VII 116/94
    Ob eine Haftung nach § 69 AO in Betracht käme, braucht der Senat nicht zu entscheiden, da sich der Beklagte nicht auf diese Vorschrift berufen hat und es sich bei der Haftung nach § 71 AO und § 69 AO um zwei getrennte, rechtlich selbständige Haftungsfälle handelt, die im Rechtsmittelverfahren nicht gegeneinander ausgetauscht werden können ( Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 06.02.1990 5 K 1190/89 , EFG 1991, 4 und Klein/Orlopp, o.a., § 71 Anm. 5).
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